Teilnahmebedinungender Analog Art Affair

Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars und der Zusage zur Teilnahme erklären sich die Ausstellenden mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

1. Teilnahme & Standfläche

  • Die Teilnahme ist erst mit der schriftlichen Zusage durch das Veranstalterteam verbindlich.
  • Die zugewiesene Standfläche richtet sich nach den im Bewerbungsformular angegebenen Bedürfnissen und kann aus organisatorischen Gründen leicht abweichen.
  • Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht, jedoch wird jede Präferenz nach Möglichkeit berücksichtigt.
  • Standumbauten, zusätzliche Möbel oder technische Anforderungen müssen vorab mit dem Veranstalterteam abgestimmt werden.

2. Auf- und Abbau

  • Die Auf- und Abbauzeiten werden rechtzeitig kommuniziert und sind verbindlich einzuhalten.
  • Der Aufbau muss bis zum Veranstaltungsbeginn vollständig abgeschlossen sein.
  • Ein frühzeitiger Abbau während der Veranstaltung ist nicht gestattet.
  • Ausstellende sind für den sicheren Transport, Aufbau und Abbau ihrer Werke und Materialien selbst verantwortlich.

3. Haftung

  • Für die ausgestellten Werke, Produkte sowie persönliche Gegenstände übernehmen die Veranstalter keinerlei Haftung.
  • Dies gilt insbesondere für Schäden durch Besucher*innen, Diebstahl oder technische Ausfälle.
  • Ausstellende sind angehalten, ihre Stände selbstständig zu beaufsichtigen oder vertreten zu lassen.

4. Verkauf & Abwicklung

  • Der Verkauf von Prints, Kunstwerken oder anderen eigenen Produkten ist erlaubt und ausdrücklich erwünscht.
  • Die Preisgestaltung erfolgt eigenständig.
  • Die Veranstalter erheben keine Verkaufsprovision.
  • Die Ausstellenden sind für die Einhaltung steuerlicher Bestimmungen selbst verantwortlich.

5. Sicherheit & Ordnung

  • Fluchtwege müssen jederzeit freigehalten werden.
  • Elektrische Geräte müssen sicher betrieben werden.
  • Offenes Feuer und gefährliche Stoffe sind untersagt.
  • Die Veranstaltungsfläche ist sauber zu halten; Müll ist selbst zu entsorgen.

6. Nutzung von Bild- und Videomaterial

  • Mit der Teilnahme erklären sich die Ausstellenden einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden dürfen.
  • Diese können von den Veranstaltern zu Dokumentations-, Marketing- und Social-Media-Zwecken verwendet werden.
  • Persönliche Aufnahmen an eigenen Ständen durch Ausstellende sind ebenfalls erlaubt.

7. Rücktritt & Ausfall

  • Ein Rücktritt ist bis maximal 60 Tage vor dem Veranstaltungstag kostenfrei möglich.
  • Bei einem Rücktritt weniger als 60 Tage vor dem Veranstaltungstag werden 50 % der Teilnahmegebühr erstattet.
  • Bei kurzfristigen Absagen ohne triftigen Grund kann der Veranstalter eine erneute Teilnahme bei Folgeveranstaltungen verweigern.
  • Sollte die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände abgesagt werden müssen, entstehen den Ausstellenden keine Ansprüche auf Ersatz.

8. Allgemeines

  • Den Anweisungen des Veranstalterteams ist Folge zu leisten.
  • Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  • Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars bestätigen die Ausstellenden, diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

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